Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 21.12.2017

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14 (Kart)   

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https://dejure.org/2014,24658
OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14 (Kart) (https://dejure.org/2014,24658)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.07.2014 - 11 U 6/14 (Kart) (https://dejure.org/2014,24658)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 11 U 6/14 (Kart) (https://dejure.org/2014,24658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 GWB, § 19 GWB, § 20 GWB, § 33 GWB, Art 101 AEUV
    Kartellrecht: Kfz-Werkstatt-Servicenetz als vorgelagerter Markt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kartellrecht: Kfz-Werkstatt-Servicenetz als vorgelagerter Markt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Kündigung eines Kfz-Händlervertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Kfz- Händlervertrages muss ausführlich begründet werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines Kfz- Händlervertrages muss ausführlich begründet werden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09

    MAN-Vertragswerkstatt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14
    Die Zulassung einer Kfz-Werkstatt zum Servicenetz eines Fahrzeugherstellers betrifft einen dem Endkundenmarkt vorgelagerten Markt, auf dem sich die Kfz- Werkstätten als Nachfrager einerseits und die Hersteller von Pkw als Anbieter von Ressourcen andererseits gegenüberstehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 30.3.2011, KZR 6/09 - MAN-Vertragswerkstatt).

    Die Klägerin wendet sich mit der Berufung vor allem gegen die aus der Entscheidung des BGH vom 30.3.2011, KZR 6/09 - MAN-Vertragswerkstatt - übernommene Marktabgrenzung des Landgerichts.

    Diese vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 30.3.2011, KZR 6/09 - MAN-Vertragswerkstatt (veröffentlicht u.a. in NJW 2011, 2730) für den Bereich der Nutzfahrzeuge entwickelten Grundsätze sind für den PKW-Bereich ohne weiteres übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2011, 1 U (Kart) 19/11; Senat, Beschlüsse vom 24.6.2013 und 29.10.2013, 11 U 53/13).

    Das Landgericht hat zutreffend aus dem Umstand, dass die dortige Beklagte bereits auf dem nationalen Markt keine marktbeherrschende Stellung inne hatte, geschlossen, dass eine solche auf dem Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erst recht nicht gegeben sei (ebenso BGH NJW 2011, 2730 unter Nr. 28 - MAN-Vertragswerkstatt).

    Zwar ist die Frage, nach welchen Kriterien die Abgrenzung des relevanten Marktes für Kfz-Werkstattleistungen zu erfolgen hat, durch die Entscheidung des BGH vom 30.3.2011 - KZR 6/09 (MAN-Vertragswerkstatt) bereits höchstrichterlich geklärt.

  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13

    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz- Vertragshändler- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14
    Eine pauschale Begründung, die Verträge sollten europaweit vereinheitlicht werden, ist gegenüber einem Händler, mit dem ein neuer vereinheitlichter Vertrag nicht mehr abgeschlossen werden soll, nicht transparent (Festhalten an der Entscheidung des Senats vom 8.4.2014, 11 U 105/13).

    Nachdem sie zunächst auch in der Berufungsbegründung den erstinstanzlich für den Fall der Unzulässigkeit des Hauptantrages gestellten Hilfsantrag auf Belieferung mit Ersatzteilen zu denselben Konditionen wie an eine Vertragswerkstatt angekündigt hat, hat sie mit Schriftsatz vom 12.06.2014 im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 8.4.2014 in dem Parallelverfahren 11 U 105/13 ihr hilfsweises Klagebegehren geändert.

    (1) Dies hat der Senat bereits in der Entscheidung vom 8.4.2014, 11 U 105/13 (GRUR 2014, 691) betreffend ein gleichlautendes Kündigungsschreiben der Beklagten an einen Händler und Servicepartner festgestellt.

  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 150/08

    Strukturkündigung von Nissan-Vertragshändlern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von der beklagtenseits in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 24.6.2009 - VIII ZR 150/08 - NJW 2009, 3646, in dem die Fahrzeugimporteurin den betroffenen Händlern in einem Schreiben nicht nur ausführlich erläutert hatte, dass das Vertriebskonzept insgesamt völlig umgestellt werden sollte, sondern auch die Grundzüge des neuen Konzeptes vorgestellt hat.
  • EuGH, 14.06.2012 - C-158/11

    Quantitative selektive Vertriebssysteme im Kraftfahrzeugsektor brauchen, um in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14
    d) Die KFZ-GVO selbst begründet ebenso wie die Vertikal-GVO oder die dazu erlassenen Leitlinien der Kommission keine zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen, auf die sich die Klägerin vorliegend stützen könnte (vgl. BGH NJW-RR 2006, 689 - qualitative Selektion; Nolte in: Langen/Bunte aaO Rdnr. 1155; EuGH Urteil vom 14.6.2012, C-158/11 - Auto 24 ./. Jaguar Land Rover France, GRUR-Int 2012, 769, unter Nr. 22).
  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14
    Soweit die Beklagte unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 7.3.1989 - KZR 15/87, BGHZ 107, 273) meint, es sei ihr ausschließliches Recht , ihr Absatzsystem und Verteilernetz nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie sie dies für richtig und wirtschaftlich sinnvoll hält, so ist dies zwar zutreffend, hat jedoch für den vorliegenden Fall keine Relevanz.
  • BGH, 28.06.2005 - KZR 26/04

    Qualitative Selektion

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14
    d) Die KFZ-GVO selbst begründet ebenso wie die Vertikal-GVO oder die dazu erlassenen Leitlinien der Kommission keine zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen, auf die sich die Klägerin vorliegend stützen könnte (vgl. BGH NJW-RR 2006, 689 - qualitative Selektion; Nolte in: Langen/Bunte aaO Rdnr. 1155; EuGH Urteil vom 14.6.2012, C-158/11 - Auto 24 ./. Jaguar Land Rover France, GRUR-Int 2012, 769, unter Nr. 22).
  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14
    Die seitens der Verfügungsklägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.6.1984 (II ZR 221/83, NJW 1984, 2689) steht dem nicht entgegen, da im dort entschiedenen Fall - anders als hier - eine Formvorschrift, dass die Kündigungsgründe schriftlich niederzulegen sind, gerade nicht bestand.
  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14
    Vergleichbar mit der Entscheidung BGH NJW-RR 2008, 996 - Soda-Club II - sei zu berücksichtigen, dass die Entscheidung der Bewerber bestimmt sein könne durch die Präferenzen der "mittelbaren Abnehmer".
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14
    Denn sowohl nach der ständigen Rechtsprechung des BGH als auch nach Auffassung der EU-Kommission und des EuGH kommt es für die Frage, aus wessen Sicht die Substituierbarkeit eines bestimmten Produktes zu beurteilen ist, auf die Marktgegenseite, d.h. auf die Nachfrager dieses Produktes an (vgl. etwa BGH GRUR 2000, 95 - Feuerwehrgeräte; Nr. 89 S. 1 der Leitlinien der Kommission für vertikale Beschränkungen 2010/C 130/01[Vertikal-Leitlinien]; EuGH GRUR Int 1995, 490 unter Rdnr. 47 - Magill; EuGH, Urteil vom 02. März 1994 - C-53/92 P unter Nr. 15 - Hilti - zit. nach juris).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14
    Denn sowohl nach der ständigen Rechtsprechung des BGH als auch nach Auffassung der EU-Kommission und des EuGH kommt es für die Frage, aus wessen Sicht die Substituierbarkeit eines bestimmten Produktes zu beurteilen ist, auf die Marktgegenseite, d.h. auf die Nachfrager dieses Produktes an (vgl. etwa BGH GRUR 2000, 95 - Feuerwehrgeräte; Nr. 89 S. 1 der Leitlinien der Kommission für vertikale Beschränkungen 2010/C 130/01[Vertikal-Leitlinien]; EuGH GRUR Int 1995, 490 unter Rdnr. 47 - Magill; EuGH, Urteil vom 02. März 1994 - C-53/92 P unter Nr. 15 - Hilti - zit. nach juris).
  • BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97

    Feuerwehrgeräte

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 1 U (Kart) 19/11
  • OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 25/15

    Wirksamkeit der Kündigung bestehender Händler- und Werkstattverträge

    Im Übrigen ist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ständige Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29.07.2014, 11 U 6/14; Urteil vom 08.04.2014, 11 U 105/13) Bezug zu nehmen, wonach bei der Kündigung von Vertragshändlerverträgen in der Automobilindustrie eine etwa bestehende Abhängigkeit nach § 20 Abs. 2 GWB jedenfalls nach Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren grundsätzlich entfallen ist, da der Händler insoweit ausreichend Gelegenheit hat, sein Geschäft neu auszurichten.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,64253
OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14 Kart (https://dejure.org/2017,64253)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2017 - 11 U 6/14 Kart (https://dejure.org/2017,64253)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 11 U 6/14 Kart (https://dejure.org/2017,64253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 GWB, § 18 GWB
    Kartellrecht: markenspezifische Abgrenzung des Ressourcenmarktes für die Reparatur von Personenkraftwagen

  • Wolters Kluwer

    Kartellrecht: markenspezifische Abgrenzung des Ressourcenmarktes für die Reparatur von Personenkraftwagen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14

    Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14
    Mit Urteil vom 26.1.2016, KZR 41/14, hat der BGH auf die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision der Beklagten das Berufungsurteil des Senats im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und die mit dem Hilfsantrag der Klägerin begehrte Feststellung ausgesprochen worden ist, und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09

    MAN-Vertragswerkstatt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14
    Wie oben unter a) aa) dargelegt, kann die Klägerin auch als freie Werkstatt sogar ihre Spezialisierung auf die Wartung und Instandsetzung von Marke1-Fahrzeugen beibehalten, weil sie (mit Ausnahme der Erbringung von Garantie- und Kulanzleistungen) Zugang zu allen hierfür erforderlichen Ressourcen hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.3.2011, KZR 6/09 - MAN-Vertragswerkstatt, juris Rdnr. 27; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2011; 1 U (Kart) 19/11, juris Rdnr. 46).
  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14
    Soweit die Klägerin in der Revisionsbegründung unter Bezugnahme auf Langen/Bunte/Hengst, Kartellrecht Bd. 2, 12. Aufl. Art. 101 AEUV Rdnr. 81, 100 und EuGH, Urteil vom 18.9.2003, C 338/00 - Volkswagen, meint, nach den Gesamtumständen sei das Verhalten der Beklagten, der Klägerin im Gegensatz zu der Mehrzahl der bisherigen Vertragswerkstätten keinen neuen Werkstattvertrag anzubieten, nicht als rein einseitige Maßnahme, sondern als eine "Vereinbarung" i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV anzusehen, weil von einem Einverständnis der anderen, durch die Ausdünnung des Werkstattnetzes begünstigten Werkstattbetreiber auszugehen sei, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14
    bb) Eine unternehmensbedingte Abhängigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH dann anzunehmen, wenn ein Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen seinen Geschäftsbetrieb im Rahmen langfristiger Vertragsbeziehungen so stark auf ein bestimmtes anderes Unternehmen auf der anderen Marktseite ausgerichtet hat, dass er nur unter Inkaufnahmen gewichtiger Wettbewerbsnachteile auf dem betreffenden Markt auf andere Unternehmen überwechseln kann (Revisionsurteil Rdnr. 28; Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 - Opel-Blitz I; Immenga/Mestmäcker/Markert, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage, § 20 GWB Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 1 U (Kart) 19/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14
    Wie oben unter a) aa) dargelegt, kann die Klägerin auch als freie Werkstatt sogar ihre Spezialisierung auf die Wartung und Instandsetzung von Marke1-Fahrzeugen beibehalten, weil sie (mit Ausnahme der Erbringung von Garantie- und Kulanzleistungen) Zugang zu allen hierfür erforderlichen Ressourcen hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.3.2011, KZR 6/09 - MAN-Vertragswerkstatt, juris Rdnr. 27; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2011; 1 U (Kart) 19/11, juris Rdnr. 46).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - U (Kart) 16/18

    Anspruch des Inhabers einer Kfz-Reparaturwerkstatt auf Zulassung als

    Die zugrundeliegenden Untersuchungen sind mittlerweile fast 20 Jahre alt und seither haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Vorgaben der KFZ-Gruppenfreistellungsverordnungen (1400/2002, 461/2010) sowie der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die den freien Werkstätten immer weitreichendere Zugangsmöglichkeiten zu Original-Ersatzteilen sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen des Fahrzeugherstellers verschafft haben, grundlegend geändert (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 21.12.2017 - 11 U 6/14 Kart ).

    Der fehlende Belieferungsanspruch hat, solange die Belieferung von dritter Seite tatsächlich ohne Probleme erfolgt, keine Relevanz für die Frage, ob der Status als Vertragswerkstatt eine notwendige Ressource darstellt (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 21.12.2017 - 11 U 6/14 Kart ).

    Es fehlt auch insoweit allerdings an einer substantiierten Darlegung der Klägerin, dass die Anleitungen für eine wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit als Kfz-Werkstatt für X.-Fahrzeuge unentbehrlich sind (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 21. Dezember 2017 - 11 U 6/14 Kart).

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